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Migrationsrecht | |||||||
Das Migrationsrecht umfasst alle nationalen und internationalen Regelungen, die Migrationssituationen erfassen. Traditionell gliedert es sich dabei in die Rechtsgebiete Einbürgerungsrecht bzw. Staatsangehörigkeitsrecht, Aufenthaltsrecht und Asylrecht. | |||||||
Die Angelegenheiten, die generell dem Migrationsrecht zuzuordnen sind, sind sehr vielfältig. Zu unseren Schwerpunkten im Migrationsrecht gehören die folgenden Themenkomplexe. | |||||||
Unsere Schwerpunkte im Migrationsrecht: | |||||||
Staatsangehörigkeitsrecht: | |||||||
- Statusfeststellungen einschließlich Staatenlosigkeit, Einbürgerung, Verlusttatbestände, Vertriebenenverfahren | |||||||
Aufenthaltsrecht: | |||||||
- Erwerb, Verlängerung und Verfestigung von Aufenthaltstiteln, Visumsverfahren zu kurz- und langfristigen Aufenthaltszwecken, Erlöschen des Aufenthaltsrechts, insbesondere Ausweisung, Ausreisepflicht und Duldung, Abschiebung und Abschiebungshaft, Aufenthaltsrechte von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen, Aufenthaltsrechte aus dem ARB 1/80 EWG-Türkei, | |||||||
Asylrecht: | |||||||
- Asylverfahren einschließlich internationaler und nationaler Verteilungsregelungen sowie Entscheidungsarten, internationaler Flüchtlingsschutz, nationaler Schutz, Rechtsschutz, | |||||||
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